Renate Dunwoodie
Diplom-Übersetzerin (BDÜ)
Allgemein ermächtigte Übersetzerin
in der englischen und französischen Sprache
für die Gerichte und Notare im Lande Hessen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Diplom-Übersetzerin Renate Dunwoodie und ihren AuftraggeberInnen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
2. Umfang der Übersetzungsaufträge
Die Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die AuftraggeberInnen erhalten die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht der AuftraggeberInnen
(1) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, haben die AuftraggeberInnen unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers/der Auftraggeberin, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
4. Mängelbeseitigung
(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Die AuftraggeberInnen haben Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Ansprüche auf Mängelbeseitigung müssen von den AuftraggeberInnen unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten für die AuftraggeberInnen bekannt werden.
7. Vergütung
(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin haben die AuftraggeberInnen keine Nutzungsrechte.
9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen der AuftraggeberInnen sind für die Übersetzerin nur dann verbindlich, wenn die Übersetzerin diese schriftlich anerkannt hat.
(2) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(2) Bei Verträgen mit privaten AuftraggeberInnen ist die Mehrwertsteuer im Endpreis - gesondert aufgeführt - enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
(3) Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
(2) Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.